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Übersicht

Altpapier

Die Altpapiertonne ist am blauen Deckel zu erkennen und steht in den Größen 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.

Die Leerung der Altpapiertonne kann alle 4 Wochen in Anspruch genommen werden. Insgesamt werden 13 Leerungen innerhalb eines Jahres angeboten.

Papier, Kartonagen, Druckerzeugnisse und Papierverpackungen mit dem Grünen Punkt werden in den Altpapiertonnen gesammelt. Beistellungen zur Altpapierabfuhr werden nicht mitgenommen. Einzelne größere Kartonagen können auf dem Wertstoffhof des Deponieparks Brandholz entsorgt werden.

Für die Altpapiertonne wird keine separate Gebühr erhoben.
 

Biomüll

Die Biotonne wird in den zwei Gefäßgrößen 120 Liter und 240 Liter zur Verfügung gestellt. Sie sind am braunen Deckel zu erkennen.

Der Leerungsrhythmus kann ab März bis Ende November alle zwei Wochen und in den Monaten Dezember, Januar und Februar alle drei Wochen in Anspruch genommen werden.

Es werden 9 Mindestentleerungen pro Jahr festgelegt. Maximal können 24 Abfuhren in Anspruch genommen werden.

Die tatsächlich in Anspruch genommenen Entleerungen (über die Mindestentleerungen hinaus anfallende Leerungen) werden zum Jahresende abgerechnet.

Eine Grundgebühr für die Biotonne wird nicht erhoben.

Gebühren 2024:
Für jeden Bioabfallbehälter werden für die Entleerung der Abfallbehälter folgende Leerungsgebühren erhoben:

• Bioabfallbehälter 120 Liter 3,00 EUR
• Bioabfallbehälter 240 Liter 6,00 EUR

Die Leerungsgebühr bemisst sich nach Art und Größe der zur Leerung bereitgestellten Abfallbehälter und der Anzahl der Leerungen. Als Mindestentleerungen werden abgerechnet:

Bioabfallbehälter 120 Liter und 240 Liter 9 Leerungen / Jahr

Welche Abfälle gehören in die Biotonne?
Aus dem Haushalt:
Gemüse- und Obstreste, Fruchtschalen (Nüsse, Bananen, etc.), Zitrusfrüchte, Le-bensmittelreste (roh oder gekocht), Kaffeefilter, Teebeutel, Knochen, Milch- und Getreideprodukte, Federn, Eierschalen und -kartons, Fleisch-, Fisch- und Wurstreste, verdorbene Lebensmittel, Speiseöle und -fette in fester Form, Zeitungspapier (zum Einwickeln), Taschentücher, Küchenpapier, Papierservietten.

Aus dem Garten:
Fallobst, Heu, Stroh und Sägespäne.

Gartenabfälle in kleinen Mengen

Welche Abfälle gehören nicht in die Biotonne?
Flüssige Abfälle, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Windeln,
Katzenstreu, Aschen, Straßenkehricht, Keramik, Steine, Chemikalien aller Art, Verpackungen, Hundekot, Dosen, Leder, Sondermüll, Batterien, Textilien, Tierkadaver.

Eigenverwertung von Bioabfällen:
Die Getrenntsammlungspflicht gilt für alle auf dem Gebiet der Stadt Neu-Anspach anfallenden Bioabfälle.

Unter ganz bestimmten Voraussetzungen (Vollständige Selbstverwertung aller auf dem Grundstück anfallenden kompostierbarer Abfälle und Ausbringung des Produkts auf eine eigene gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 qm je Grundstücksbewohner) ist jedoch eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die Biotonne möglich. Den Antrag auf Befreiung von der Biotonne finden Sie auch unter der Rubrik Rathaus & Politik/Formularcenter. Des Weiteren ist der Antrag auch in unserem Bürgerbüro erhältlich.

BITTE BEACHTEN SIE, dass Speisereste, Fleisch- und Fischreste nicht über die Restmülltonne entsorgt werden dürfen.

Die Grünecken werden weiterhin in Betrieb sein! Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, die Grünabfälle aus den Gärten auf den Grünecken zu entsorgen.

Nachbarschafts-Biotonne:
Bei der Nutzung einer Nachbarschafts-Biotonne können zwei Grundstückseigentümer gemeinsam eine Biotonne nutzen. Beide Parteien müssen eine gemeinsame schriftliche Erklärung bei der Stadt abgeben. Die Vordrucke sind auf der Homepage hinter-legt oder im Bürgerbüro erhältlich.

 

Gelber Sack

1.) DSD – Was ist das?
Das Duale System Deutschland (DSD) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die in eigener Verantwortung ein privatwirtschaftlich geschaffenes flächendeckendes Wertstoff-Sammelsystem ist. Die Bezeichnung „Duales“ System kommt daher, dass neben der öffentlichen Abfallentsorgung in den 1990iger Jahren noch ein zweites (duales) Entsorgungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen (Bsp. Joghurtbecher, Brötchentüten, Füllmaterial für ein Paket) eingeführt wurde.

Mittlerweile bestehen insgesamt 10 Firmen (Systembetreiber), die das duale System betreiben. Grundlage für die Umsetzung des Systems bildet die Verpackungsverordnung. Aufgabe der privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen ist die Sammlung, Sortierung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen. Die Sammlung, der Transport sowie die Sortierung der Verpackungsabfälle werden nicht direkt von den dualen Systemen durchgeführt, sondern nur organisiert. Die dualen Systeme beauftragen für diese Aufgabe andere Entsorgungsunternehmen.

Die Finanzierung dieser Systeme erfolgt über Lizenzentgelte, d. h., die Verpackungshersteller oder der Handel bezahlen ein Entgelt an die Dualen Systeme, damit sie von der Rücknahmepflicht gemäß Verpackungsverordnung befreit sind. Diese Kosten werden in der Regel auf die Verbraucher umgelegt. Mit dem Kauf der Verpackung ist also Sammlung, Sortierung und Verwertung vom Kunden schon bezahlt.

Die Ausgabe der Gelben Säcke durch die Stadt Neu-Anspach und durch das Bauzentrum Jäger u. Höser ist eine Dienstleistung für DSD!

2.) Gelber Sack
Die Firma Knettenbrech & Gurdulic hat vom Dualen System Deutschland ab dem 01.01.2018 den Auftrag für die Entsorgung der Verkaufsverpackungen (Gelber Sack) im Hochtaunuskreis erhalten.

Mit der Abfuhr des Gelben Sacks hat die Firma Knettenbrech & Gurdulic wiederum die Entsorgerfirma Kilb betraut. Bei Reklamationen zu den Gelben Säcken wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an die Entsorgerfirma unter der Servicenummer: 0800/7242115

Nach wie vor ist festzustellen, dass die Fehlwurfquote im „Gelben Sack“ hoch ist. Bei der „Gelben Sack“-Abfuhr handelt es sich nicht um eine Plastikmüll-Abfuhr, sondern um die Abfuhr von Verpackungen. Der Grüne Punkt als Kennzeichen für die Entsorgung vom Gelben Sack ist nicht mehr Existent, da zwischenzeitlich auch andere Sammelsystembetreiber dazu gekommen sind. Ausgenommen sind Papier, Kartonagen oder Glasflaschen, welche separat entsorgt werden. In den Gelben Sack dürfen ausschließlich gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen.

Hinweis:
Unsere Entsorgungsfirma hat darauf hingewiesen, dass in den Taunusgemeinden zu viele Gelbe Säcke im Verhältnis zu den Einwohnerzahlen verbraucht werden. Unsere Stadt bildet da keine Ausnahme. Es ist bekannt, dass die Gelben Säcke gerne als Müllbeutel für den Restmüll oder für die Sammlung von Altkleidern zur Abgabe in den Altkleidercontainer verwendet werden. Dafür sind die Gelben Säcke jedoch nicht gedacht. Sie sind für die Sammlung des Verpackungsmülls gedacht und deshalb auch kostenlos.

Wir rufen daher alle Bürgerinnen und Bürger auf, den Gelben Sack ausschließlich für das Sammeln und Entsorgen von Verpackungsmüll zu verwenden. Was Sie über den „Gelben Sack“ entsorgen können steht auch auf jedem Beutel und Sie können sich über das Abfall-ABC informieren.

3.) Gelbe Tonnen (auf Mietbasis)
Das Entsorgungsunternehmen Bördner hat als Entsorger der Gelben Säcke bis zum 31.12.2017 auch Gelbe Tonnen auf Mietbasis angeboten. Dies war eine freiwillige Leistung der Firma Bördner. Die Firma Kilb und die Firma Bördner haben sich darauf geeinigt, ab dem 01.01.2018 dieses Angebot auf freiwilliger Basis fortzuführen. Ein Mietverhältnis kann allerdings nur zwischen dem Kunden und der Firma Bördner geschlossen werden. Bei einem Entsorgerwechsel besteht kein Anspruch auf die fortführende Leerung der Gelben Tonnen, da im Hochtaunuskreis grundsätzlich die Gelbe Sack-Sammlung umgesetzt wird.

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch an die Firma Bördner unter der Servicenummer: 0800/2673637.

BITTE BEACHTEN:

Gelbe Tonnen, die privat gekauft wurden, werden von dem neuen Entsorgungsunternehmen Kilb auf freiwilliger Basis ebenfalls geleert. Das Entsorgungsunternehmen weist jedoch darauf hin, dass für die Eigentums- sowie auch für die Mietgefäße keine Haftung übernommen wird!

Bei einem Entsorgerwechsel besteht auch hier kein Anspruch auf die fortführende Leerung dieser Tonnen.

Restmüll

Für die Entsorgung des Restmülls stehen Tonnen in der Größe von 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung. Die Restmülltonne ist an der grauen Deckelfarbe zu erkennen. 

Die Abfuhr des Restmülls erfolgt alle 4 Wochen, insgesamt werden 13 Leerungen pro Jahr angeboten.

Bei der Entsorgung des Restmülls über die 120 Liter und 240 Liter Restmülltonnen sind 4 Mindestentleerungen und bei dem 1.100 Liter Container 8 Mindestentleerungen im Jahr festgelegt.

Die tatsächlich in Anspruch genommenen Entleerungen (über die Mindestentleerungen hinaus anfallende Leerungen) werden zum Jahresende abgerechnet.

Gebühren 2024:
Für jeden Restmüllbehälter wird eine jährliche Grundgebühr erhoben:

•Restmüllbehälter 120 Liter       116,00 EUR
•Restmüllbehälter 240 Liter       232,00 EUR
•Restmüllbehälter 1.100 Liter 1.072,00 EUR


Für jede Entleerung der Abfallbehälter werden folgende Leerungsgebühren erhoben:

•Restmüllbehälter 120 Liter      5,00 EUR
•Restmüllbehälter 240 Liter      9,00 EUR
•Restmüllbehälter 1.100 Liter 39,00 EUR

Die Leerungsgebühr bemisst sich nach Art und Größe der zur Leerung bereitgestellten Abfallbehälter und der Anzahl der Leerungen. Als Mindestentleerungen werden abgerechnet:

• Restmüllbehälter 120 u. 240 Liter 4 Leerungen / Jahr
• Restmüllbehälter 1.100 Liter 8 Leerungen / Jahr


Hinweis zur Befüllung der Restmülltonne:

Das Streu aus Katzentoiletten, Kaninchenausläufen oder auch kalter Asche bitte nicht lose in die Tonne einfüllen. Bitte verwenden Sie hierfür Müllbeutel, die Sie dann verschlossen der Tonne zuführen.

Achtung:
Bitte keine heiße Asche in die Mülltonne füllen, da die Tonne oder schlimmstenfalls das Müllfahrzeug in Brand geraten kann.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, die Tonnen nicht zu überfüllen.
 

Sondermüll

Entsorgung im Bringsystem

Termine mit Standort und Uhrzeiten finden Sie unter den Abfuhrterminen.

Schadstoffhaltige Sonderabfälle, wie Lacke, Farben, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel usw., werden auch künftig mehrmals jährlich im Auftrag der Rhein-Main-Abfall GmbH eingesammelt.

Im Einzelnen nimmt die Entsorgungsfirma folgende Sonderabfallarten an: Abbeizmittel, Abflussreiniger, Backofenreiniger, Bleichbäder, Desinfektionsmittel, Entkalker, Entwicklerbäder, Farben, Feuerlöscher, Fixierbäder, Fleckentferner, Frittierfette, Frostschutzmittel, Haushaltsbatterien, Herdputzmittel, Holzschutzmittel, Kaltreiniger, Klebemittel, Kosmetika, Lacke, Laugen, Leim, Lösemittel, Metallputzmittel, Motenschutzmittel, Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer, Rostschutzmittel, Salmiakgeist, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, sonstige chemische Abfälle aus Heim- und Schullabors, Spraydosen, Terpentin, Verdünner, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponenten-Kleber.

Nicht am Schadstoffmobil angenommen werden folgende Abfälle:
Radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Druckgasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe, Altreifen, Abfälle in Gebinden größer 20 Liter, Transportverpackungen (Taschen, Kartonagen, Kisten etc.).

Des Weiteren werden seit dem 01.01.2007 keine Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen mehr angenommen. Abgabemöglichkeit dafür besteht bei dem Deponiepark Brandholz.

Um unnötige Zurückweisungen am Entsorgungsfahrzeug zu vermeiden, sind bei der Anlieferung folgende wichtige Hinweise zu beachten:

  1. Pro Anlieferung dürfen nicht mehr als 100 Liter bzw. 100 kg Sonderabfälle abgegeben werden. Wenn eine Anlieferung über 50 kg bzw. Liter beabsichtigt wird, ist dies bitte telefonisch bei der Rhein-Main Abfall anzumelden.
  2. Das Fassungsvermögen der Behälter darf nicht größer als 20 Liter (bei ätzenden Flüssigkeiten 10 Liter) sein, da größere Behälter nicht in die Fässer des           Sammelfahrzeuges passen.
  3. Die Sonderabfälle sollten nach Möglichkeit in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden. Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht zulässig.
  4. Haushaltsbatterien und Kfz.-Batterien sind über die Verkaufsstellen des Handels bzw. über die jeweiligen Abgabemöglichkeiten der Kommunen oder über das Schadstoffmobil zu entsorgen.
  5. Altöl muss gemäß Altöl-Verordnung bei allen Verkaufsstellen (Fachhandel, Tankstellen, Supermärkte), die Motorölevertreiben, kostenlos zurückgenommen werden. Altölreste werden am Schadstoffmobil angenommen.
  6. Altmedikamente: siehe Hinweis unter der Rubrik „Medikamente“.
  7. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
  8. Tropffreie und spachtelreine Leergebinde sind kein Sonderabfall und sind über den Gelben Sack oder Restmülltonne zu entsorgen. Ausnahme: Dosen und Kanister mit Motorölresten. Für Bürgerinnen und Bürger die erst kurz vor Ablauf der Sammelzeit am Fahrzeug ankommen, und bei allzu großem Andrang, besteht kein Anspruch auf Abnahme der Sonderabfälle. Dies insbesondere dann, wenn das Sammelteam pünktlich einen Anschlusstermin wahrzunehmen hat. Wir bitten in solchen Fällen darum, die zeitlich verschobenen Sammeltermine in anderen Teilorten der Kommune bzw. die nächste Sammlung wahrzunehmen; auf keinen Fall dürfen Abfälle anonym an den Sammelstellen abgestellt werden. Die Einsammelzeiten und Standorte entnehmen Sie dem Abfuhrkalender.

 

Sperrmüll

Die Anmeldung zu den Sammlungen des Rest- u. Holzsperrmülls sowie der Elektroaltgeräte erfolgt direkt beim Entsorger von montags bis freitags in der Zeit von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/7242115. Die Sperrmüllanmeldung ist auch per E-Mail an sperrabfall@kv-entsorgung.de oder über das im Internet-Abfallkalender hinterlegte Formular möglich.

Bitte achten Sie darauf, dass die zu entsorgenden Einzelteile im größten Ausmaß 2,20 m, ein Gewicht von 50 kg und die bereitgestellte Menge pro Haushalt und Abholtermin 6 cbm nicht überschreiten. Die Sperrmüllabholung ist je Haushalt auf 2 Termine pro Jahr begrenzt. Es werden keine Wohnungsauflösungen oder Hausentrümpelungen durchgeführt.

Bei Anmeldung Ihrer Sperrmüllfraktionen wird Ihnen direkt vom Entsorger der Abholtermin mitgeteilt. Im Fall einer schriftlichen Anmeldung wird Ihnen der Abholtermin unverzüglich, spätestens jedoch einen Werktag nach der Anmeldung mitgeteilt.
Bei der Anmeldung werden Sie über das richtige Trennen des Abfalls informiert, insbesondere welche Abfälle Restsperrmüll und welche Altholz, Altmetall bzw. E-Geräte sind. Bei Anmeldungen von Altmetall werden Sie beraten, wo Sie diese Abfälle ent-sorgen können. 

Der Müll ist am Abend vor dem Abfuhrtermin am Gehweg oder am Fahrbahnrand bereitzustellen.

Entsorgen Sie nicht angemeldete Gegenstände auf keinen Fall einfach bei Ihrer Nachbarschaft oder irgendwo in Feld, Wald oder Flur. Illegale Müllablagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße bestraft. Stellen Sie zum Sperrmüll bitte keine „gesammelten Werke“ in Plastiktüten, Kartons oder ähnlichem dazu. Die Müllfahrer sind angewiesen, nur sperrige Gegenstände mitzunehmen. Kleinteile gehören in die Restmülltonne!

 

Weihnachtsbäume

Den Einsammlungstermin für die „ausgedienten Weihnachtsbäume“ in allen Straßenbezirken entnehmen Sie dem Abfuhrkalender. Bitte entfernen Sie zuvor alle Schmuckreste, da die Bäume energetisch verwertet werden.